Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen unvereinbaren oder anderslautenden Bedingungen des Kunden, selbst dann, wenn diese später mitgeteilt werden.

2. Lieferfristen – auch spezifisch genannte – werden stets annähernd und zur Information angegeben. Die Überschreitung einer Lieferfrist kann weder zur Vernichtung noch zur Auflösung des Vertrages führen. Genauso wenig berechtigt diese Überschreitung zu einer Entschädigung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber nv Lodewijckx.

3. Genannte bzw. vertraglich ausbedungene Preise, wobei es sich um Einheitspreise bzw. Gesamtpreise handeln kann, hängen jederzeit von den Umständen und preisbeeinflussenden Parametern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Der Kunde bevollmächtigt nv Lodewijckx zur einseitigen Preisanpassung bei einer Änderung der Marktumstände und/oder preisbeeinflussenden Parameter.

4. Nv Lodewijckx ist immer dann, wenn Anlass dazu besteht, dazu berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen. Höhere Gewalt ist im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen. Jeder Umstand, über den nv Lodewijckx keine Kontrolle hat, kommt dafür in Betracht.

Nv Lodewijckx unterliegt lediglich einer Mitteilungspflicht, um sich auf die höhere Gewalt berufen zu können.

5. Jede Änderung der Bestellung muss schriftlich vorgenommen werden. Änderungen treten erst nach schriftlicher Annahme durch nv Lodewijckx in Kraft. Wenn diese Änderung eine teilweise Stornierung beinhaltet, sind die Bestimmungen im Sinne des folgenden Artikels 10 anwendbar.

6. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von nv Lodewijckx bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung von Hauptsumme, Kosten und Zinsen, sogar bei einer Änderung oder Verarbeitung dieser Ware.

Nv Lodewijckx kann bei Nichtzahlung die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden jederzeit zurücknehmen und abholen.

Nv Lodewijckx behält sich dabei das Recht vor, diese abgeholte Ware – angesichts ihres möglicherweise einzigartigen Charakters – später in Rechnung zu stellen und deren Zahlung zu verlangen.

Das Risiko geht ab der Lieferung auf den Kunden über, sogar beim Transport durch oder im Auftrag von nv Lodewijckx.

Der Kunde muss sich gegen mögliche Schadensfälle versichern.

Die Lieferung erfolgt immer ab Werk.
Die Ware wird auf Kosten und Risiko, unter anderem der Lagerung, Beladung, Beförderung und Kosten, des Kunden versandt, ungeachtet der Transportbedingungen.
Der Kunde schließt diesbezüglich die erforderlichen Versicherungen ab.

Falls nv Lodewijckx diesbezüglich aus welchem Grund auch immer von Dritten belangt wird, wird der Kunde nv Lodewijckx immer uneingeschränkt vor diesen Ansprüchen schützen.

7.

7.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware sofort in Empfang nehmen und überprüfen. Reklamationen müssen per Einschreiben, mit einer detaillierten und erschöpfenden Aufzählung der Mängel, innerhalb von 24 Stunden ab der Lieferung gemeldet werden.

Nv Lodewijckx übernimmt keine Haftung für nach dem oben genannten Zeitraum genannte sichtbare Mängel.

Sichtbare Mängel können genauso wenig zu einer Entschädigung berechtigen, wenn die Ware mittlerweile in Behandlung genommen oder verarbeitet wurde.

7.2. Verborgene Mängel berechtigen nur zu einer Entschädigung, wenn sie, angesichts der speziellen Beschaffenheit der Ware, nv Lodewijckx innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben mit einer detaillierten und erschöpfenden Aufzählung der Mängel gemeldet werden. Verborgene Mängel können nicht zu einer Entschädigung berechtigen, wenn die Ware mittlerweile in Behandlung genommen oder verarbeitet wurde oder deren Haltbarkeitsdatum mittlerweile abgelaufen ist.

Eine etwaige Gerichtsklage aufgrund verborgener Mängel muss bei Folge der Nichtigkeit innerhalb von 2 Monaten nach der Lieferung erhoben werden.

7.3. Bei sichtbaren und verborgenen Mängeln sowie nicht konformen Lieferungen, für die nv Lodewijckx die Haftung trägt, ist die Haftung jederzeit auf den Ersatz bzw. – falls ein Ersatz nicht möglich ist – auf maximal den Betrag des ausbedungenen Kaufpreises für diesen Teil beschränkt sowie auf die tatsächlich von ihrem Versicherer gewährte Deckung. Bei einer derartigen Behandlung ist nv Lodewijckx von jeglichem Schadensanspruch befreit.

Die Transport-, Lager- oder Entsorgungskosten (nicht erschöpfende Aufzählung) sind vom Kunden zu tragen.
Etwaige Rückrufkosten im weitesten Sinne des Wortes gehen immer auf Rechnung des Kunden.

7.4. Die Inbetriebnahme / Verarbeitung (eines Teils) der gelieferten Ware gilt als endgültige Annahme der Ware, in ihrer Gesamtheit.

7.5. Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen per Einschreiben beanstandet werden.

8.

8.1. Der Kunde von nv Lodewijckx kann aufgrund leichter oder schwerer Fehler seitens nv Lodewijckx, ihrer Angestellten oder Leiharbeitnehmer keine Rechte geltend machen.
Der Kunde wird dazu eine angemessene Versicherungsgarantie unterzeichnen. Nv Lodewijckx übernimmt genauso wenig die Haftung für Arglist seitens ihrer Angestellten.

Die Haftung von nv Lodewijckx ist jederzeit auf den Gesamtbetrag der ausgestellten Rechnungen sowie auf die tatsächliche Deckung durch ihren Haftpflichtversicherer beschränkt.

Indirekte Schäden kommen für eine Entschädigung nicht in Betracht.

Etwaige Rückrufkosten im weitesten Sinne des Wortes gehen immer auf Rechnung des Kunden.

8.2. Schäden Dritter, durch welche Ursache auch immer, können nv Lodewijckx niemals zur Last gelegt werden.

Kraft des eingegangenen Auftrages trägt der Kunde diesbezüglich alle Kosten durch Gewährleistung.

Der Kunde schließt dazu alle erforderlichen Versicherungen ab, auch zugunsten der nv Lodewijckx sowie zugunsten etwaiger Subunternehmer/Lieferanten von nv Lodewijckx.

8.3. Nv Lodewijckx kann weder direkt noch indirekt für die Handlungen ihrer Subunternehmer haftbar gemacht werden.

8.4. Die Geschäftsführer von nv Lodewijckx können in diesem Fall niemals über die anwendbare Geschäftsführerversicherungsgarantie hinaus belangt werden.

8.5. Nv Lodewijckx kann vom Kunden niemals für etwaige Beratung haftbar gemacht werden.

9. Der Kunde verzichtet auf Regress im Zusammenhang mit etwaigen Schäden, die seinem Personal zugefügt werden. Der Kunde lässt diesen Regressverzicht auch durch seinen Arbeitsunfallversicherer anwenden.

10. Jedes vom Kunden zu vertretende Geschehen, das die Lieferung vorübergehend unmöglich macht, berechtigt nicht nur zu einer anteiligen Verlängerung der Lieferfrist, sondern auch zu einer Entschädigung für den durch die Verzögerung verursachten Schaden, die pauschal auf 10 % veranschlagt wird, unbeschadet des Rechts von nv Lodewijckx, eine höhere Entschädigung zu verlangen, falls dafür der Nachweis erbracht wurde.

Wenn der Kunde die Bestellung verweigert, den Vertrag auflöst oder der Vertrag nicht erfüllt werden kann, muss er eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Bestellung zahlen.

Wenn nv Lodewijckx die Nichterfüllung zu vertreten hat – sofern diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist – schuldet sie eine ähnliche Entschädigung.

Wenn der Kunde die Bestellung verweigert, den Vertrag auflöst oder der Vertrag nicht erfüllt werden kann, muss er nv Lodewijckx die gegebenenfalls bereits entstandenen Kosten ersetzen.

11. Alle Rechnungen sind zahlbar netto Kasse in Veerle-Laakdal am Rechnungsdatum.

Angestellte von nv Lodewijckx sind nicht befugt, Zahlungen anzunehmen.

Mangels der tatsächlichen vollständigen Zahlung an diesem Tag werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr bis zum Datum der tatsächlichen vollständigen Zahlung erhoben.
In diesem Fall wird auch eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages mit einem Mindestsatz von 100 Euro ausbedungen.

Diese Zinsen und Entschädigung werden auch bei Annahme eines Wechsels geschuldet. Unkosten im Zusammenhang mit unbezahlten Wechseln oder Schecks sind nicht in dieser Pauschalentschädigung enthalten und werden separat berechnet.

Bei nicht (vollständiger) Zahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag werden alle Rechnungen unverzüglich einforderbar und hat nv Lodewijckx das bedingungslose Recht, die (evtl. weitere) Lieferung bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages zu verschieben.
In diesem Fall verfallen alle gegebenenfalls getroffenen Absprachen im Zusammenhang mit Lieferfristen. Die Verschiebung der (evtl. weiteren) Lieferung berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung.
Wenn die Lieferung aus Teilaufträgen besteht, behält sich nv Lodewijckx das Recht vor, die Ausführung des folgenden Teilauftrages entsprechend der vorigen Bestimmung auszusetzen, bis zur vollständigen Zahlung des vorigen Teilauftrages.
Das Obenstehende beeinträchtigt nicht das Recht von nv Lodewijckx, den erlittenen Schaden in Form von Gewinnausfall und alle anderen Kosten wegen nicht erfolgter Zahlung oder Zahlungsverzug (Bearbeitungsgebühren usw.) dem Kunden gegenüber geltend zu machen – all dies unbeschadet des Rechts von nv Lodewijckx, den zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag einseitig zu Ungunsten des Kunden wegen Nichterfüllung einer Vertragsleistung aufzulösen.

12. Der Kunde muss zugunsten von nv Lodewijckx eine abstrakte Bankgarantie von einer belgischen erstrangigen Bank in Höhe des Vertragsbetrages ausstellen lassen.

13. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die von nv Lodewijckx angewandten Herstellungs-, Bearbeitungs- oder Gebrauchsverfahren, von denen er Kenntnis erhält, weder selbst zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.
Diesbezüglich gilt eine absolute Geheimhaltungspflicht. Jeder Verstoß wird mit einer vertraglich ausbedungenen Entschädigung von € 100.000,- bestraft, unbeschadet des Anspruchs auf eine höhere Entschädigung, falls dafür der Nachweis erbracht wird.

14. Die etwaige Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind sofern möglich verpflichtet, die ungültigen Bestimmungen durch eine äquivalente, gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Tenor dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.

15. Als alleiniger Gerichtsstand in erster Instanz werden das Amtsgericht Herentals oder die Gerichte erster Instanz bzw. die Handelsgerichte in Antwerpen, Bezirk Turnhout, vereinbart.
Auf den Vertrag ist belgisches Recht anwendbar.



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